Dienstag, 6. September 2016

CGM 447: 157 R: PREDIGT UND LEHREN FÜR ORDENSLEUTE

und uber das man nit entbernen mag das gehort weltlicher sorg zuo (Strich) von sweigender ungedült. wir wenen etttwein daz wir gar(r?) gedültig sein. so wir nit antwürten aber mit unsserm bittern sweygen und mit unsern spotlichen geperden. do erzürnen wir unserr (unsere?) prüder merr (merer?) denn ob wir jm geanttwürtt hettenn. und wir mainen dennoch unschüldig zuo seyn vor gott. wenn wir nit geanttwürt haben mit dem münd. recht als ob unserr herr allain(z?) die wort und nit den willen erkenn. und neür (?) daz werck der sünden urtaill und nit die ursach der sünd. recht als ob man in dem urtaill nach den sünden allain würd fragen. die man mit wortten thüt und nit noch den sünden die mit sweigen geschehen was underschaidens ist daran. ob ymant seine prüder mit dem schwertt ertottett. oder mit ander(en?) poßhaiten zuo dem tott precht. so es doch auß (?) einem possenn gründ kümpt. do umb er gestorben (n?) ist. hot er es halt mit seinerr aygen hant nit gethon. jch loß es beleybenn. er ist schültig dem (?) in (?) einem tott leüffen will das er wider (?) ziech. der ist nit allain schultig der (?) ymant erk(?)enchet. merr auch der. der es schaffet. und nit hintertt. so er es will gehinttert mocht. sechet also hilft uns das sweigen nicht. so wir allain dorumb
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...was man nicht entbehren kann, denn das gehört zu der weltlichen Sorge.-Wir meinen (wähnen) fälschlich, daß wir gedultig sind, wenn wir nicht antworten, doch mit unserem Schweigen und unserer verächtlichen Gebärde erzürnen (verärgern) wir unsere Brüder mehr, als ob wir geantwortet hätten. Dennoch denken wir, daß wir unschuldig vor Gott sind, wenn wir keine Antwort gegeben haben, gerade so, also ob der Herr nur die Worte und nicht den Willen (die Absicht; das Motiv) erkennen und nur nach dem Resultat der Sünden urteilen würde, ohne nach der Ursache zu fragen. Genauso, wie wenn man beim Urteil allein nur nach den Sünden fragte, die durch Worte, und nicht nach denen, die durch Schweigen geschehen. Was macht es dann für einen Unterschied, ob jemand seine Brüder mit dem Schwert umbringt oder mit Boshaftigkeiten, wo (beides) doch einen böse Grund hat. Auch wenn er selber nicht eigenhändig getan hat. Er bleibt schuldig. Nicht allein der ist schuldig, der jemand erhängt (?), mehr noch der, der es nicht verhindert, obwohl er es hätte tun können. Das Schweigen hilft uns also nicht, wie man sieht, wenn wir einzig...
---erhengen=geschehen lassen, erhängen
neur=es wäre denn, außer nur; "nur" paßt hier besser.
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