Montag, 13. April 2015

WAS MAN ÜBER DIE WIKINGER WISSEN SOLLTE (1)

1.) Ganz besonders wichtig für die Nordmänner waren sog. "Freundschaftsbünde", "Blutsbrüderschaften" sowie "Gefolgschaften" (R. Pörtner).
2.) Die Gesellschaft der freien Wikinger war "nahezu klassenlos".
3.) "Selbstlosigkeit war nicht die Sache der nordischen Bauern." (R. Pörtner).
4.) "Das Sittengesetz diktierte Vergeltung auch im Schenken." (R. Pörtner)
5.) "Eine Blutsbrüderschaft schuf so etwas wie eine Familie...Das Verhältnis war 'fratriarchal'..." (R. Pörtner)
6.) Beim Herrn der Gefolgschaft lagen "Verantwortung, Befehlsgewalt und Rechtsprechung". Im Gegenzug dafür gab es alles, "was das Herz eines nordischen Kriegers begehrte: Kampf und Gefahren, Spiele und dröhnende Gelage-vor allem aber Geschenke." Der Chief-so Pörtner-mußte schließlich "seine 'Gang' bei guter Lauene halten." (R. Pörtner)
7.) "Außerprivate Bindungen waren dem Wikinger fremd." (R. Pörtner)
8.) "Armen, Kranken oder Schwachen zu helfen, sah er nicht als seine Aufgabe an." (R. Pörtner)-Sollen sich selber helfen!-Wikinger als Altenpfleger oder Sozialarbeiter: Unvorstellbar!
9.) "Worte wie Vaterlandsliebe und Staatssinn fehlten in seinem Vokabular." (R. Pörtner)-Dies zeugt m. E. für einen gewissen gesunden Individualismus.
10.) Auf dem THING, bei dem sich die waffenfähigen Männer regelmäßig trafen, wurden meistens nur Zwistigkeiten beigelegt. Es war also nicht ein Parlament in unserem heutigen Sinne. ADAM VON BREMEN informiet uns über die Rechtsverhältnisse in Island. Dort gebe es zwar keinen König, aber ein allgemeines Recht.-Um 930 wurde dort die THINGORDNUNG gegründet. Eine THINGSITZUNG glich "mehr einem kriegerischen Spektakulum oder einer zirzensischen Posse als einem Rechtsakt." (R. Pörtner nach F. Niedner)-" Die beiden Prozeßgefolge standen einander 'wie zwei Kampfscharen' gegenüber." (R- Pörtner)
11.) Es ging weniger um die Kenntnis des Sachverhaltes als darum, ob einer ein Ehrenmann ist und ob man mächtige Unterstützer hat.
12.) Dem Prozeßgegner sollte die Aussichtslosigkeit seiner Position gezeigt werden. Er sollte so aus dem Rennen geworfen werden. Um die Wahrheitsfindung ging es dabei weniger. Sieg ist wichtiger als Wahrheit.
13.) Mit Geld könne man alles gutmachen, so glaubte man. So mußte amüsanterweise (jedoch nicht für den Betroffenen) für eine abgeschlagene Nase volles "Manngeld" gezahlt werden!
14.) Es galt als fluchwürdig einen als "Neiding", Dirne oder Perversling zu bezeichnen oder ihn zu fragen, "wann er zum letzten Mal niedergekommen sei." (R. Pörtner)
15.) Höchststrafe war die"FRIEDLOSIGKEIT", "der Ausschluß aus der Gesellschaft". Er war somit Feind aller, und keiner durfte ihm Schutz gewähren.-"Das Vermögen des Friedlosen ging in Gemeinbesitz über und wurde neu verteilt. Frau und Kinder sagten sich von ihm los, die Sippe löschte ihn gleichsam aus. Der Friedlose wurde zum ruhelosen Flüchtling. Er ging in den Wald oder, wie auf Island, in die steinige Einöde, wo er gehetzt wie ein Wolf, selbst zum Wolf wurde.
Ganz ohne Chance war der Waldgänger allerdings nicht. Man gewährte ihm eine Fluchtfrist, so daß er die Möglichkeit hatte, außer Landes zu gehen. Außerdem vermochte er sich dadurch zu rehabilitieren, daß er einen anderen Friedlosen erschlug oder rechtzeitig Kunde von einem feindlichen Einfall brachte."
(Eigentlich sollten Friedlose zusammenhalten und besser den erschlagen, der sie verbannt hat!)
Es gab auch die Friedlosigkeit auf Zeit (isländisches Recht). Diese Zeit nutzte z.B. ERIK DER ROTE, um Grönland zu entdecken. Carpe diem!
16.) "In besonders schwierigen Fällen übertrug das Gericht das Urteil einer anonymen Instanz."
Der Beschuldigte mußte glühendes Eisen tragen, oder es wurde ein Zweikampf angeordnet. Diesen nannte man einen HOLMGANG, weil er meist auf einem Holm (Schäre oder Binnenwasserinsel) ausgefochten wurde. Der Mensurplatz wurde dabei mit Haselruten abgesteckt. Das Gericht überließ somit die Entscheidung den Göttern und war aus allem "fein raus". Diese wiederum gaben nach damaligen Denken dem Stärkeren ihren Beistand, was für den Wikinger "nur eine metaphysische Bestätigung seiner vulgären Kraftmoral" war. (R. Pörtner)
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R. PÖRTNER: DIE WIKINGER SAGA, 3. Abschnitt (7).---







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